Herausforderungen und Perspektiven
Das Steuerberaterexamen gilt als eines der anspruchsvollsten Berufsexamen in ganz Deutschland. Die Anforderungen und der Ablauf der Prüfung sind streng geregelt und setzen z.B. ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie nachweisliche praktische Erfahrung voraus. Trotz der hohen Hürden der Prüfung, die sowohl schriftliche als auch mündliche Prüfungsteile zu verschiedenen steuerlichen Themen umfassen, lohnt sich die Mühe:
Erfolgreiche Absolventen genießen nicht nur gute Verdienstmöglichkeiten. Sie haben sich zudem für eine der sichersten und zukunftsträchtigsten Branche des deutschen Arbeitsmarktes entschieden. Gleichzeitig ist der Beruf des Steuerberaters entscheidend und vielfältig, was den Beruf zu einer lohnenden Berufswahl macht. Der Steuerberater-Titel ermöglicht dir zudem, dich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig zu machen und dein eigenes Unternehmen zu gründen.
Verfolgst auch du das Ziel, das Steuerberaterexamen anzustreben, verraten wir dir nachfolgenden die wichtigsten Informationen zum Ablauf der Steuerberaterprüfung:
Allgemeines zur Prüfung
Die Steuerberaterprüfung ist eine bundeseinheitlich geregelte staatliche Prüfung, die deutschlandweit nur einmal im Jahr stattfindet. In der zweiten Oktober-Woche des Jahres treten die Prüflinge zunächst zur schriftlichen Prüfung an und kämpfen sich an drei aufeinanderfolgenden Klausurtagen durch die breitgefächerte Thematik des Steuerrechtes und seiner angrenzenden Rechtsgebiete.
Die organisatorische Durchführung der Prüfung übernehmen dabei die jeweiligen Landes-Steuerberaterkammern. Zuständig für die fachliche Beurteilung und Abnahme der Prüfung sind dagegen die obersten Landesfinanzbehörden, sprich die Finanzverwaltungen der Länder. Sie erstellen ebenfalls die sich jährlich ändernden Klausuren des schriftlichen Teils des Examens. (Auf diesen wichtigen Umstand gehen wir später im inhaltlichen Teil nochmal vertiefend ein.)
Zulassungsvoraussetzungen
Damit du als Prüfling überhaupt an der Prüfung teilnehmen darfst, musst du zunächst gewisse Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Diese beziehen sich sowohl auf deine bereits erworbenen beruflichen Abschlüsse als auch auf deine vorzuweisende, berufspraktische Erfahrung.
Welche Anforderungen du dabei konkret erfüllen musst, welche unterschiedlichen Wege du für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung einschlagen kannst und worauf es bei der Zulassung im Detail ankommt, haben wir dir hier ausführlich zusammengefasst: Zulassungsvoraussetzungen
Herausforderungen und Perspektiven
Das Steuerberaterexamen gilt als eines der anspruchsvollsten Berufsexamen in ganz Deutschland. Die Anforderungen und der Ablauf der Prüfung sind streng geregelt und setzen z.B. ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie nachweisliche praktische Erfahrung voraus. Trotz der hohen Hürden der Prüfung, die sowohl schriftliche als auch mündliche Prüfungsteile zu verschiedenen steuerlichen Themen umfassen, lohnt sich die Mühe:
Erfolgreiche Absolventen genießen nicht nur gute Verdienstmöglichkeiten. Sie haben sich zudem für eine der sichersten und zukunftsträchtigsten Branche des deutschen Arbeitsmarktes entschieden. Gleichzeitig ist der Beruf des Steuerberaters entscheidend und vielfältig, was den Beruf zu einer lohnenden Berufswahl macht. Der Steuerberater-Titel ermöglicht dir zudem, dich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig zu machen und dein eigenes Unternehmen zu gründen.
Verfolgst auch du das Ziel, das Steuerberaterexamen anzustreben, verraten wir dir nachfolgenden die wichtigsten Informationen zum Ablauf der Steuerberaterprüfung:
Allgemeines zur Prüfung
Die Steuerberaterprüfung ist eine bundeseinheitlich geregelte staatliche Prüfung, die deutschlandweit nur einmal im Jahr stattfindet. In der zweiten Oktober-Woche des Jahres treten die Prüflinge zunächst zur schriftlichen Prüfung an und kämpfen sich an drei aufeinanderfolgenden Klausurtagen durch die breitgefächerte Thematik des Steuerrechtes und seiner angrenzenden Rechtsgebiete.
Die organisatorische Durchführung der Prüfung übernehmen dabei die jeweiligen Landes-Steuerberaterkammern. Zuständig für die fachliche Beurteilung und Abnahme der Prüfung sind dagegen die obersten Landesfinanzbehörden, sprich die Finanzverwaltungen der Länder. Sie erstellen ebenfalls die sich jährlich ändernden Klausuren des schriftlichen Teils des Examens. (Auf diesen wichtigen Umstand gehen wir später im inhaltlichen Teil nochmal vertiefend ein.)
Zulassungsvoraussetzungen
Damit du als Prüfling überhaupt an der Prüfung teilnehmen darfst, musst du zunächst gewisse Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Diese beziehen sich sowohl auf deine bereits erworbenen beruflichen Abschlüsse als auch auf deine vorzuweisende, berufspraktische Erfahrung.
Welche Anforderungen du dabei konkret erfüllen musst, welche unterschiedlichen Wege du für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung einschlagen kannst und worauf es bei der Zulassung im Detail ankommt, haben wir dir hier ausführlich zusammengefasst: Zulassungsvoraussetzungen
Antrag auf Zulassung und Prüfungsgebühren
Hast du dich dazu entschlossen, an der Steuerberaterprüfung teilnehmen zu wollen, ist dafür zunächst ein Zulassungsantrag bei der für dich zuständigen Kammer zu stellen. Welche Kammer für dich zuständig ist, richtet sich grds. nach dem Ansässigkeitsort deines Arbeitgebers. Auf Antrag kannst du dich aber auch für die für deinen Wohnsitz zuständige Kammer entscheiden, sollten diese voneinander abweichen und du die Prüfung am Wohnistzort bevorzugen solltest.
Im Zulassungsantrag hast du die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen entsprechend darzulegen und durch entsprechende Bescheinigungen und Abschlussurkunden nachzuweisen.
Wichtig: Der Zulassungsantrag ist bis spätestens zum 30.04 deines Prüfungsjahres bei der entsprechenden Kammer einzureichen. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Hast du die Frist versäumt, kannst du dich erst wieder im kommenden Jahr zur Prüfung anmelden. Hast du den Entschluss also gefasst, an der Prüfung teilnehmen zu wollen, zögere nicht zu lang und reize die Frist nicht bis zum Äußersten aus.
Solltest du dich für den postalischen Versand entscheiden, empfiehlt sich (mindestens) die Variante des Einschreibens, um einen entsprechenden Zustellnachweis im Fall der Fälle vorlegen zu können und auf “Nummer sicher zu gehen”. Nicht jede Steuerberaterkammer informiert über den Eingang des Antrages. Du brauchst also nicht direkt panisch werden, solltest du keine kurzfristige Rückmeldung der Kammer erhalten.
Beachte: Nur der Zulassungsantrag muss rechtzeitig bei der Kammer bis zur o.g. Frist eingehen. Du musst nicht bereits bis zum 30.04 alle Zulassungsvoraussetzungen tatsächlich erfüllen und vorweisen können. Es reicht bspw. aus, die notwendige berufspraktische Zeit bis zur Prüfung im Oktober nachweisen zu können. So erhältst du zunächst eine vorläufige Zulassung unter der Bedingung, dass die notwendigen Nachweise noch rechtzeitig vor der Prüfung bei der Kammer eingehen.
Neben dem Zulassungsantrag sind auch entsprechende Zulassungsgebühren zu entrichten. Für die Bearbeitung des Antrages sind gem. § 39 Abs. 1 StBerG zunächst 200 € an die zuständige Kammer zu entrichten. Vereinzelt verlangen einige Steuerberaterkammern davon abweichend höhere Zulassungsgebühren, z.B. Hamburg in Höhe von 300 €. Die Steuerberaterkammern informieren auf ihren Homepages über die jeweils von ihnen verlangten Gebühren.
Auch hier gilt grds., dass die Zulassungsgebühren mit dem Antrag zusammen bis zum 30.04 bei der jeweiligen Kammer fristgerecht eingegangen sein müssen.
Neben den Kosten für den Zulassungsantrag hast du gem. § 39 Abs. 2 StBerG weiterhin eine Prüfungsgebühr i.H.v. 1.000 € an die Kammer zu entrichten. Auch hier können die jeweiligen Kammern der Höhe nach vereinzelt abweichen und eine höhere Gebühr verlangen. In Hamburg beträgt die Prüfungsgebühr bspw. 1.250 €.
Beachte: Auch hier gilt eine Ausschlussfrist. Die Gebühr muss in der Regel spätestens bis zum 31.07 deines Prüfungsjahres bei der Kammer eingehen. Solltest du noch vor oder während der Prüfung zurücktreten, werden dir je nach Kammer und Zeitpunkt deines Rücktrittes 50-100% der Prüfungsgebühr erstattet. Dies gilt jedoch nicht für die Zulassungsgebühren.
Deine zuständige Kammer entscheidet per Zulassungsbescheid, ob du für die Prüfung zugelassen wirst oder nicht.
Antrag auf Zulassung und Prüfungsgebühren
Hast du dich dazu entschlossen, an der Steuerberaterprüfung teilnehmen zu wollen, ist dafür zunächst ein Zulassungsantrag bei der für dich zuständigen Kammer zu stellen. Welche Kammer für dich zuständig ist, richtet sich grds. nach dem Ansässigkeitsort deines Arbeitgebers. Auf Antrag kannst du dich aber auch für die für deinen Wohnsitz zuständige Kammer entscheiden, sollten diese voneinander abweichen und du die Prüfung am Wohnistzort bevorzugen solltest.
Im Zulassungsantrag hast du die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen entsprechend darzulegen und durch entsprechende Bescheinigungen und Abschlussurkunden nachzuweisen.
Wichtig: Der Zulassungsantrag ist bis spätestens zum 30.04 deines Prüfungsjahres bei der entsprechenden Kammer einzureichen. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Hast du die Frist versäumt, kannst du dich erst wieder im kommenden Jahr zur Prüfung anmelden. Hast du den Entschluss also gefasst, an der Prüfung teilnehmen zu wollen, zögere nicht zu lang und reize die Frist nicht bis zum Äußersten aus.
Solltest du dich für den postalischen Versand entscheiden, empfiehlt sich (mindestens) die Variante des Einschreibens, um einen entsprechenden Zustellnachweis im Fall der Fälle vorlegen zu können und auf “Nummer sicher zu gehen”. Nicht jede Steuerberaterkammer informiert über den Eingang des Antrages. Du brauchst also nicht direkt panisch werden, solltest du keine kurzfristige Rückmeldung der Kammer erhalten.
Beachte: Nur der Zulassungsantrag muss rechtzeitig bei der Kammer bis zur o.g. Frist eingehen. Du musst nicht bereits bis zum 30.04 alle Zulassungsvoraussetzungen tatsächlich erfüllen und vorweisen können. Es reicht bspw. aus, die notwendige berufspraktische Zeit bis zur Prüfung im Oktober nachweisen zu können. So erhältst du zunächst eine vorläufige Zulassung unter der Bedingung, dass die notwendigen Nachweise noch rechtzeitig vor der Prüfung bei der Kammer eingehen.
Neben dem Zulassungsantrag sind auch entsprechende Zulassungsgebühren zu entrichten. Für die Bearbeitung des Antrages sind gem. § 39 Abs. 1 StBerG zunächst 200 € an die zuständige Kammer zu entrichten. Vereinzelt verlangen einige Steuerberaterkammern davon abweichend höhere Zulassungsgebühren, z.B. Hamburg in Höhe von 300 €. Die Steuerberaterkammern informieren auf ihren Homepages über die jeweils von ihnen verlangten Gebühren.
Auch hier gilt grds., dass die Zulassungsgebühren mit dem Antrag zusammen bis zum 30.04 bei der jeweiligen Kammer fristgerecht eingegangen sein müssen.
Neben den Kosten für den Zulassungsantrag hast du gem. § 39 Abs. 2 StBerG weiterhin eine Prüfungsgebühr i.H.v. 1.000 € an die Kammer zu entrichten. Auch hier können die jeweiligen Kammern der Höhe nach vereinzelt abweichen und eine höhere Gebühr verlangen. In Hamburg beträgt die Prüfungsgebühr bspw. 1.250 €.
Beachte: Auch hier gilt eine Ausschlussfrist. Die Gebühr muss in der Regel spätestens bis zum 31.07 deines Prüfungsjahres bei der Kammer eingehen. Solltest du noch vor oder während der Prüfung zurücktreten, werden dir je nach Kammer und Zeitpunkt deines Rücktrittes 50-100% der Prüfungsgebühr erstattet. Dies gilt jedoch nicht für die Zulassungsgebühren.
Deine zuständige Kammer entscheidet per Zulassungsbescheid, ob du für die Prüfung zugelassen wirst oder nicht.
Die schriftliche Prüfung
Wie einleitend bereits erwähnt, steht zunächst die schriftliche Prüfung als erster Teil des Examens an. Hier sind drei sechsstündige Aufsichtsarbeiten abzulegen. Die Klausuren sind dabei an drei aufeinanderfolgenden Tagen zu schreiben, immer von Dienstag-Donnerstag. Die Klausuren finden grds. bundeseinheitlich von 09.00 - 15.00 Uhr an den Prüfungstagen statt.
Hier findest du die nächsten Prüfungstermine in der Übersicht:
2024: 08.10-10.10.2024
2025: 07.10-09.10.2025
2026: 06.10-08.10.2026
2027: 05.10-07.10.2027
2028: 10.10-12.10.2028
2029: 09.10-11.10.2029
Beachte: Die Durchführung der Prüfungen vor Ort wird von den jeweiligen Steuerberaterkammern organisiert. Hierbei kommt es zu regionalen Unterschieden, was die organisatorischen Aspekte und den Ablauf der Prüfungen anbelangt. Sei es die Anzahl der Prüflinge am Standort, die Größe der Tische, die Möglichkeiten von Toilettenpausen oder die Art des Prüfungspapiers. Welche Rahmenbedingungen für dich vor Ort gelten, hängt also stark davon ab, an welchem Standort du deine Prüfung ablegen wirst. Die Prüfungsgebiete der drei Klausuren lassen sich thematisch dabei wie folgt gliedern:
Dienstag: Verfahrensrecht, Umsatzsteuer sowie Erbschaftsteuer und Bewertungsrecht
Mittwoch: Einkommensteuer- und Ertragsteuerrecht
Donnerstag: Buchführung und Bilanzwesen
Die gesamten Prüfungsgebiete sind grds. im § 37 Abs. 3 StBerG vollständig aufgelistet. Erfahrungsgemäß zeigt sich jedoch, dass sich der thematische Umfang der schriftlichen Prüfung durch die o.g. Klausurthemen gut eingrenzen lässt.
Schließlich bieten diese Themen bereits mehr als genügend Stoff zum Lernen.
Um zunächst die schriftliche Prüfung erfolgreich zu absolvieren, benötigst du hier einen Notenschnitt von 4,5 über die drei Klausuren hinweg. Bedeutet, schreibst du bspw. an Tag 1 eine 4,5, am Tag 2 eine 5,0 und am Tag 3 eine 4,0, hast du den schriftlichen Teil der Prüfung erfolgreich mit 4,5 absolviert. Man spricht in diesem Zusammenhang häufig von der sog. “magischen 4,5”.
Wie viele Wertungspunkte du dafür in der jeweiligen Klausur benötigst, kannst du der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Der Durchschnitt der 3 Klausuren errechnet sich dann, indem die Summe der drei Klausurnoten durch 3 dividiert wird. Die sich daraus ergebende Note ist mit 2 Nachkommastellen auszuweisen. Die dritte Nachkommerstelle und die fortfolgenden bleiben gem. § 15 DVStB unberücksichtigt.
Die Korrektur der Aufsichtsarbeiten erfolgt dann durch die jeweiligen Prüfungsausschüsse der Landesfinanzbehörden. Jetzt beginnt für dich als Prüfling das “große Warten” auf den Brief mit den Ergebnissen der Prüfung.
Dies zieht sich je nach Kammer über Monate hinweg. Die ersten Kammern geben ihre Ergebnisse der schriftlichen Prüfung bereits Anfang/Mitte Dezember bekannt, in anderen Ländern musst du bis Ende Januar auf den Brief warten.
In der Regel wird dir im Brief neben den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung auch dein Termin für die mündliche Prüfung mitgeteilt, zumindest dann, wenn du die schriftliche Prüfung erfolgreich mit mindestens 4,5 bestanden hast.
Die schriftliche Prüfung
Wie einleitend bereits erwähnt, steht zunächst die schriftliche Prüfung als erster Teil des Examens an. Hier sind drei sechsstündige Aufsichtsarbeiten abzulegen. Die Klausuren sind dabei an drei aufeinanderfolgenden Tagen zu schreiben, immer von Dienstag-Donnerstag. Die Klausuren finden grds. bundeseinheitlich von 09.00 - 15.00 Uhr an den Prüfungstagen statt.
Hier findest du die nächsten Prüfungstermine in der Übersicht:
2024: 08.10-10.10.2024
2025: 07.10-09.10.2025
2026: 06.10-08.10.2026
2027: 05.10-07.10.2027
2028: 10.10-12.10.2028
2029: 09.10-11.10.2029
Beachte: Die Durchführung der Prüfungen vor Ort wird von den jeweiligen Steuerberaterkammern organisiert. Hierbei kommt es zu regionalen Unterschieden, was die organisatorischen Aspekte und den Ablauf der Prüfungen anbelangt.
Sei es die Anzahl der Prüflinge am Standort, die Größe der Tische, die Möglichkeiten von Toilettenpausen oder die Art des Prüfungspapiers. Welche Rahmenbedingungen für dich vor Ort gelten, hängt also stark davon ab, an welchem Standort du deine Prüfung ablegen wirst.
Die Prüfungsgebiete der drei Klausuren lassen sich thematisch dabei wie folgt gliedern:
Dienstag: Verfahrensrecht, Umsatzsteuer sowie Erbschaftsteuer und Bewertungsrecht
Mittwoch: Einkommensteuer- und Ertragsteuerrecht
Donnerstag: Buchführung und Bilanzwesen
Die gesamten Prüfungsgebiete sind grds. im § 37 Abs. 3 StBerG vollständig aufgelistet. Erfahrungsgemäß zeigt sich jedoch, dass sich der thematische Umfang der schriftlichen Prüfung durch die o.g. Klausurthemen gut eingrenzen lässt. Schließlich bieten diese Themen bereits mehr als genügend Stoff zum Lernen.
Um zunächst die schriftliche Prüfung erfolgreich zu absolvieren, benötigst du hier einen Notenschnitt von 4,5 über die drei Klausuren hinweg. Bedeutet, schreibst du bspw. an Tag 1 eine 4,5, am Tag 2 eine 5,0 und am Tag 3 eine 4,0, hast du den schriftlichen Teil der Prüfung erfolgreich mit 4,5 absolviert. Man spricht in diesem Zusammenhang häufig von der sog. “magischen 4,5”.
Wie viele Wertungspunkte du dafür in der jeweiligen Klausur benötigst, kannst du der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Der Durchschnitt der 3 Klausuren errechnet sich dann, indem die Summe der drei Klausurnoten durch 3 dividiert wird. Die sich daraus ergebende Note ist mit 2 Nachkommastellen auszuweisen. Die dritte Nachkommerstelle und die fortfolgenden bleiben gem. § 15 DVStB unberücksichtigt.
Die Korrektur der Aufsichtsarbeiten erfolgt dann durch die jeweiligen Prüfungsausschüsse der Landesfinanzbehörden. Jetzt beginnt für dich als Prüfling das “große Warten” auf den Brief mit den Ergebnissen der Prüfung. Dies zieht sich je nach Kammer über Monate hinweg. Die ersten Kammern geben ihre Ergebnisse der schriftlichen Prüfung bereits Anfang/Mitte Dezember bekannt, in anderen Ländern musst du bis Ende Januar auf den Brief warten. In der Regel wird dir im Brief neben den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung auch dein Termin für die mündliche Prüfung mitgeteilt, zumindest dann, wenn du die schriftliche Prüfung erfolgreich mit mindestens 4,5 bestanden hast.
Die mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung zählt, wie die Schriftliche, zu 50 % in deine Gesamtnote rein. Anders als bei anderen Prüfungen bekommst du allerdings kein offizielles Gesamtergebnis der Prüfung mitgeteilt, wenn du die Prüfung erfolgreich bestanden hast. Du erhältst “lediglich” die Bestehensurkunde als Nachweis über das erfolgreiche Ablegen der Prüfung. Die konkrete Note der mündlichen Prüfung ist also sekundär, je nach Vornote aus der schriftlichen Prüfung aber essentiell für das Bestehen der gesamten Prüfung.
Gehst du mit einer Vornote aus der schriftlichen Prüfung von 4,5 in die Mündliche rein, benötigst du dort dann bereits eine 3,8, denn insgesamt bestehst du die Steuerberaterprüfung nur, wenn du mindestens eine 4,15 erzielst.
Auch die Mündliche Prüfung solltest du im Rahmen deiner Vorbereitung ernst nehmen. Hier scheitern regelmäßig nochmal 10% der zur mündlichen Prüfung zugelassenen Prüflinge. Reine “Formsache” ist die Mündliche demnach definitiv nicht.
Hier kommen neben den Themenbereichen aus der schriftlichen Prüfung noch die Themen aus den Bereichen des Berufsrechts, BWL/VWL, sonstige steuerliche Rechtsgebiete wie die Grundsteuer sowie zivil- und gesellschaftsrechtlich vertiefende Aspekte dran. Die Themenpalette, die du als Prüfling für die mündliche Prüfung vorbereitet haben solltest, ist also extrem breit gefächert.
Die Vorbereitung auf die Mündliche darfst du also nicht unterschätzen und “auf die leichte Schulter nehmen”. Die Hauptschwierigkeit liegt hier insbesondere in der Tatsache, dass ein Großteil der Vorbereitungszeit in den “Zeitraum der Ungewissheit” fällt, du dich also vorbereiten musst, ohne zu wissen, ob du die schriftliche Prüfung überhaupt bestanden hast und zur mündlichen Prüfung zugelassen wirst. Idealerweise startest du bereits Anfang November in die Vorbereitung zur Mündlichen. Wie oben bereits geschildert, kann es dann bis Ende Januar dauern, bis du den erlösenden Brief mit den Ergebnissen erhältst.
Die Termine der mündlichen Prüfung sind im Gegensatz zur schriftlichen Prüfung nicht bundeseinheitlich geregelt. Einige Kammern starten bereits Anfang/Mitte Januar mit den ersten Prüfungen, andere Kammern wiederum erst im Laufe des Februars. Wichtig für dich: Zwischen der Ergebnisbekanntgabe und deinem Prüfungstermin können auch nur zwei Wochen liegen! Bis zu den Ergebnissen mit dem Lernen zu warten und auf einen guten Termin zu hoffen, kann also schnell nach hinten losgehen! Dies wird dem Aufwand sowie dem zeitlichen und finanziellen Invest der Prüfungsvorbereitung auch nicht gerecht.
Die meisten Kammern schließen ihre Prüfungen dann im März ab, bei anderen Kammern kann es dir dagegen passieren, dass dein Termin erst im Laufe des Aprils stattfindet, so in München bspw.
Die mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung zählt, wie die Schriftliche, zu 50 % in deine Gesamtnote rein. Anders als bei anderen Prüfungen bekommst du allerdings kein offizielles Gesamtergebnis der Prüfung mitgeteilt, wenn du die Prüfung erfolgreich bestanden hast. Du erhältst “lediglich” die Bestehensurkunde als Nachweis über das erfolgreiche Ablegen der Prüfung. Die konkrete Note der mündlichen Prüfung ist also sekundär, je nach Vornote aus der schriftlichen Prüfung aber essentiell für das Bestehen der gesamten Prüfung.
Gehst du mit einer Vornote aus der schriftlichen Prüfung von 4,5 in die Mündliche rein, benötigst du dort dann bereits eine 3,8, denn insgesamt bestehst du die Steuerberaterprüfung nur, wenn du mindestens eine 4,15 erzielst.
Auch die Mündliche Prüfung solltest du im Rahmen deiner Vorbereitung ernst nehmen. Hier scheitern regelmäßig nochmal 10% der zur mündlichen Prüfung zugelassenen Prüflinge. Reine “Formsache” ist die Mündliche demnach definitiv nicht.
Hier kommen neben den Themenbereichen aus der schriftlichen Prüfung noch die Themen aus den Bereichen des Berufsrechts, BWL/VWL, sonstige steuerliche Rechtsgebiete wie die Grundsteuer sowie zivil- und gesellschaftsrechtlich vertiefende Aspekte dran. Die Themenpalette, die du als Prüfling für die mündliche Prüfung vorbereitet haben solltest, ist also extrem breit gefächert.
Die Vorbereitung auf die Mündliche darfst du also nicht unterschätzen und “auf die leichte Schulter nehmen”. Die Hauptschwierigkeit liegt hier insbesondere in der Tatsache, dass ein Großteil der Vorbereitungszeit in den “Zeitraum der Ungewissheit” fällt, du dich also vorbereiten musst, ohne zu wissen, ob du die schriftliche Prüfung überhaupt bestanden hast und zur mündlichen Prüfung zugelassen wirst. Idealerweise startest du bereits Anfang November in die Vorbereitung zur Mündlichen. Wie oben bereits geschildert, kann es dann bis Ende Januar dauern, bis du den erlösenden Brief mit den Ergebnissen erhältst.
Die Termine der mündlichen Prüfung sind im Gegensatz zur schriftlichen Prüfung nicht bundeseinheitlich geregelt. Einige Kammern starten bereits Anfang/Mitte Januar mit den ersten Prüfungen, andere Kammern wiederum erst im Laufe des Februars. Wichtig für dich: Zwischen der Ergebnisbekanntgabe und deinem Prüfungstermin können auch nur zwei Wochen liegen! Bis zu den Ergebnissen mit dem Lernen zu warten und auf einen guten Termin zu hoffen, kann also schnell nach hinten losgehen! Dies wird dem Aufwand sowie dem zeitlichen und finanziellen Invest der Prüfungsvorbereitung auch nicht gerecht.
Die meisten Kammern schließen ihre Prüfungen dann im März ab, bei anderen Kammern kann es dir dagegen passieren, dass dein Termin erst im Laufe des Aprils stattfindet, so in München bspw.
Bestehensquoten
Wie die Durchfallquoten der letzten 10 Jahre zeigen, schaffen es durchschnittlich gerade einmal die Hälfte der Prüflinge, die das Steuerberaterexamen tatsächlich ablegen, auch zu bestehen - und das bei mehreren tausend Teilnehmern jedes Jahr!
Bei der Prüfung 2022/2023 waren z.B. 5.007 Teilnehmer zugelassen, 4.438 sind tatsächlich zur Prüfung erschienen. Davon sind allerdings 560 Prüflinge bereits während der schriftlichen Prüfung zurückgetreten. Schriftlich bestanden haben dann nur 1.892 Teilnehmer. Nach der Mündlichen insgesamt bestanden haben noch 1.750 Prüflinge. Macht eine offizielle Bestehens-Quote von 45,1 %.
Wichtig für dich: Die offizielle Quote wird also nur auf Basis der Teilnehmer errechnet, die ihre schriftlichen Klausuren auch tatsächlich abgegeben haben. Rücktritte zählen in diese Statistik nicht mit rein.
Als Prüfling kannst du die Steuerberaterprüfung insgesamt 3 Mal ablegen. Mit diesen 3 Versuchen solltest du sorgsam umgehen und keinen leichtfertig verschenken. Folglich ist das Rücktrittsrecht während der Prüfung in der Theorie grds. ein gutes Mittel, um eine inhaltliche Entscheidung in Bezug auf die Abgabe treffen zu können. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass du als Prüfling, sofern die Klausuren nicht besonders gut oder schlecht laufen, in der Regel keine adäquate Einschätzung vornehmen kannst, ob es gereicht hat oder nicht. Du brauchst ja theoretisch auch “nur” 40% der Punkte holen, um zu bestehen. Besonders gut wird dein Gefühl aber auch in dem Fall nicht sein, schließlich hast du streng genommen nicht einmal die Hälfte richtig gemacht.
Das Schlimmste, was du in dieser Situation tun kannst, ist, sich jetzt an den Prüfungstagen in irgendwelchen Foren auszutauschen, wo gefährliche Halbwahrheiten über die vermeintlich richtige Lösung verbreitet werden. Vielleicht hast du die Aufgabe richtig gelöst, lässt dich aber emotional herunterziehen und verunsichern, von Beiträgen, die bewusst oder unbewusst fehlerhafte Informationen verbreiten.
Um von außen eine objektive Einschätzung zu bekommen, stehen wir an den Prüfungstagen mit unseren Prüflingen im engen Austausch, insbesondere was die Abgabe-Entscheidung anbelangt. Insbesondere im 3. Versuch geht es um alles - lebt der Traum von der Steuerberatung weiter oder ist er ausgeträumt…! Hier ist ein sachlicher Austausch unentbehrlich.
Bestehensquoten
Wie die Durchfallquoten der letzten 10 Jahre zeigen, schaffen es durchschnittlich gerade einmal die Hälfte der Prüflinge, die das Steuerberaterexamen tatsächlich ablegen, auch zu bestehen - und das bei mehreren tausend Teilnehmern jedes Jahr!
Bei der Prüfung 2022/2023 waren z.B. 5.007 Teilnehmer zugelassen, 4.438 sind tatsächlich zur Prüfung erschienen. Davon sind allerdings 560 Prüflinge bereits während der schriftlichen Prüfung zurückgetreten. Schriftlich bestanden haben dann nur 1.892 Teilnehmer. Nach der Mündlichen insgesamt bestanden haben noch 1.750 Prüflinge. Macht eine offizielle Bestehens-Quote von 45,1 %.
Wichtig für dich: Die offizielle Quote wird also nur auf Basis der Teilnehmer errechnet, die ihre schriftlichen Klausuren auch tatsächlich abgegeben haben. Rücktritte zählen in diese Statistik nicht mit rein.
Als Prüfling kannst du die Steuerberaterprüfung insgesamt 3 Mal ablegen. Mit diesen 3 Versuchen solltest du sorgsam umgehen und keinen leichtfertig verschenken. Folglich ist das Rücktrittsrecht während der Prüfung in der Theorie grds. ein gutes Mittel, um eine inhaltliche Entscheidung in Bezug auf die Abgabe treffen zu können. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass du als Prüfling, sofern die Klausuren nicht besonders gut oder schlecht laufen, in der Regel keine adäquate Einschätzung vornehmen kannst, ob es gereicht hat oder nicht. Du brauchst ja theoretisch auch “nur” 40% der Punkte holen, um zu bestehen. Besonders gut wird dein Gefühl aber auch in dem Fall nicht sein, schließlich hast du streng genommen nicht einmal die Hälfte richtig gemacht.
Das Schlimmste, was du in dieser Situation tun kannst, ist, sich jetzt an den Prüfungstagen in irgendwelchen Foren auszutauschen, wo gefährliche Halbwahrheiten über die vermeintlich richtige Lösung verbreitet werden. Vielleicht hast du die Aufgabe richtig gelöst, lässt dich aber emotional herunterziehen und verunsichern, von Beiträgen, die bewusst oder unbewusst fehlerhafte Informationen verbreiten.
Um von außen eine objektive Einschätzung zu bekommen, stehen wir an den Prüfungstagen mit unseren Prüflingen im engen Austausch, insbesondere was die Abgabe-Entscheidung anbelangt. Insbesondere im 3. Versuch geht es um alles - lebt der Traum von der Steuerberatung weiter oder ist er ausgeträumt…! Hier ist ein sachlicher Austausch unentbehrlich.
Gründe für das Durchfallen
Stellt sich nun also die Frage, warum schafft es gerade Mal jeder Zweite erfolgreich durch das Examen? Die Gründe hierfür sind vielfältig, stets individuell und nicht so oberflächlich, wie manch Prüfling in seiner eigenen Examensanalyse vermutet. Aussagen wie: “Ich muss einfach nur mehr Klausuren schreiben” oder “ich weiß schon, woran es gelegen hat” bringen dich leider häufig eher in den 3. Versuch, als dass du damit aus den Fehler lernst und im 2. Versuch erfolgreich sein wirst..
Nachfolgend führen wir die Hauptgründe auf, die zum Scheitern im Examen führen: Jeder Prüfling bringt zu Beginn seiner Vorbereitung unterschiedliche Startvoraussetzungen mit. Das beginnt bereits bei der Vorbildung. Diplom Finanzwirte haben beispielsweise eine durchschnittliche Bestehensquote von ca. 90%. Steuerfachwirte bestehen zu 40-50% und Bilanzbuchhalter nur zu 27-36%.
Das zeigt, wie unterschiedlich die Voraussetzungen sind. Sitzen all die Teilnehmer im gleichen Vorbereitungskurs und bekommen alle den gleichen Input, lässt es sich gar nicht vermeiden, dass die eine Gruppe überfordert ist und andere Teilnehmer sich teilweise im Kurs langweilen müssen. Das Problem lässt sich nur mit einem individuellen, auf dich und dein Leistungsniveau zugeschnittenen, individuellen Kurs lösen.
Das lässt sich aber auch auf die persönlichen Lebensumstände übertragen. So haben die unter 25 jährigen bspw. eine Bestehensquote von über 80%. Die über 50 jährigen bestehen dagegen noch nicht mal zu 10% die Prüfung. Die richtigen Lernstrategien und auf die persönlichen Umstände angepassten Vorgehensweise sind also essentiell, will man im Examen erfolgreich sein - unabhängig vom Alter oder der Vorbildung.
Ein weiterer Grund für die hohen Durchfallquoten ist, dass viele Vorbereitungkurse die Themenauswahl danach aufbauen, wann welcher Dozent für das jeweilige Thema gerade Zeit hat, anstatt sich an der essentiellen, didaktischen Themenreihenfolge zu orientieren. Die verschiedenen Themenbereiche sind nämlich wie Häuser aufgebaut, wo jedes Stockwerk auf dem anderen Stockwerk aufbaut. Nur wenn du ein stabiles Fundament gelegt hast, wirst du die darüber liegenden Themen (Stockwerke) auch verstehen und stabil errichten können.
Schließlich fängst du beim Häuserbau auch nicht mit dem Dachgeschoss an. Die Themen Betriebsaufspaltung oder die vorweggenommene Erbfolge sollten also nicht in den ersten Wochen deiner Vorbereitung unterrichtet werden.
Was du dabei unbedingt noch beachten solltest und welche weiteren Probleme du unbedingt vermeiden solltest, verraten wir dir in unserem Buch:
-Steuerberater Examens Guide - Wie werde ich Steuerberater? - Welches du dir hier für weitere Informationen bestellen kannst:
Gründe für das Durchfallen
Stellt sich nun also die Frage, warum schafft es gerade Mal jeder Zweite erfolgreich durch das Examen? Die Gründe hierfür sind vielfältig, stets individuell und nicht so oberflächlich, wie manch Prüfling in seiner eigenen Examensanalyse vermutet. Aussagen wie: “Ich muss einfach nur mehr Klausuren schreiben” oder “ich weiß schon, woran es gelegen hat” bringen dich leider häufig eher in den 3. Versuch, als dass du damit aus den Fehler lernst und im 2. Versuch erfolgreich sein wirst..
Nachfolgend führen wir die Hauptgründe auf, die zum Scheitern im Examen führen: Jeder Prüfling bringt zu Beginn seiner Vorbereitung unterschiedliche Startvoraussetzungen mit. Das beginnt bereits bei der Vorbildung. Diplom Finanzwirte haben beispielsweise eine durchschnittliche Bestehensquote von ca. 90%. Steuerfachwirte bestehen zu 40-50% und Bilanzbuchhalter nur zu 27-36%. Das zeigt, wie unterschiedlich die Voraussetzungen sind. Sitzen all die Teilnehmer im gleichen Vorbereitungskurs und bekommen alle den gleichen Input, lässt es sich gar nicht vermeiden, dass die eine Gruppe überfordert ist und andere Teilnehmer sich teilweise im Kurs langweilen müssen. Das Problem lässt sich nur mit einem individuellen, auf dich und dein Leistungsniveau zugeschnittenen, individuellen Kurs lösen.
Das lässt sich aber auch auf die persönlichen Lebensumstände übertragen. So haben die unter 25 jährigen bspw. eine Bestehensquote von über 80%. Die über 50 jährigen bestehen dagegen noch nicht mal zu 10% die Prüfung. Die richtigen Lernstrategien und auf die persönlichen Umstände angepassten Vorgehensweise sind also essentiell, will man im Examen erfolgreich sein - unabhängig vom Alter oder der Vorbildung.
Ein weiterer Grund für die hohen Durchfallquoten ist, dass viele Vorbereitungkurse die Themenauswahl danach aufbauen, wann welcher Dozent für das jeweilige Thema gerade Zeit hat, anstatt sich an der essentiellen, didaktischen Themenreihenfolge zu orientieren. Die verschiedenen Themenbereiche sind nämlich wie Häuser aufgebaut, wo jedes Stockwerk auf dem anderen Stockwerk aufbaut. Nur wenn du ein stabiles Fundament gelegt hast, wirst du die darüber liegenden Themen (Stockwerke) auch verstehen und stabil errichten können.
Schließlich fängst du beim Häuserbau auch nicht mit dem Dachgeschoss an. Die Themen Betriebsaufspaltung oder die vorweggenommene Erbfolge sollten also nicht in den ersten Wochen deiner Vorbereitung unterrichtet werden.
Was du dabei unbedingt noch beachten solltest und welche weiteren Probleme du unbedingt vermeiden solltest, verraten wir dir in unserem Buch:
-Steuerberater Examens Guide - Wie werde ich Steuerberater? - Welches du dir hier für weitere Informationen bestellen kannst:
Vorbereitung auf das Examen
Also wie gelingt nun eine erfolgreiche Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen?
Zunächst einmal musst du die nötigen Rahmenbedingungen für das Examen schaffen. Dazu musst den nötigen zeitlichen und finanziellen Rahmen für die Vorbereitung schaffen. Je nach Vorbildung und Wissensstand sowie der laufend vorhandenen Zeit, solltest du mit deiner Vorbereitung grds. zwischen April und Juli des Vorjahres deines Prüfungsjahres beginnen, also zwischen 15-18 Monate Vorbereitungszeit einplanen.
Laufend sollten dir durchschnittlich 10-20 Stunden pro Woche zum Lernen zur Verfügung stehen. Idealerweise ergänzt durch eine mehrwöchige bis mehrmonatige Freistellung unmittelbar vor dem Examen. In dieser Phase kannst du dich dann vollumfänglich auf das Examen konzentrieren und bist von der Doppelbelastung Job & Examensvorbereitung befreit.
Die Prüfungsvorbereitung ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Insgesamt kannst du mit allen anfallenden Kosten anbieterunabhängig von einem Gesamtbudget von 10.000 € - 15.000 € im 1. Versuch kalkulieren. Darin enthalten sind neben den Kursgebühren für den Anbieter auch die notwendigen Klausurenkurse, die o.g. Zulassungs- und Prüfungsgebühren, Materialkosten für bspw. Gesetzestexte und deren laufende Aktualisierung durch Ergänzungslieferungen und die Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung.
Bereitest du dich auf einen Wiederholungsversuch vor, kannst du durchschnittlich anbieterunabhängig mit Gesamtkosten zwischen 10.000-12.000 € rechnen.
Worauf es inhaltlich in der Vorbereitung besonders ankommt, verraten wir dir hier:
Vorbereitung auf das Examen
Also wie gelingt nun eine erfolgreiche Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen?
Zunächst einmal musst du die nötigen Rahmenbedingungen für das Examen schaffen. Dazu musst den nötigen zeitlichen und finanziellen Rahmen für die Vorbereitung schaffen. Je nach Vorbildung und Wissensstand sowie der laufend vorhandenen Zeit, solltest du mit deiner Vorbereitung grds. zwischen April und Juli des Vorjahres deines Prüfungsjahres beginnen, also zwischen 15-18 Monate Vorbereitungszeit einplanen.
Laufend sollten dir durchschnittlich 10-20 Stunden pro Woche zum Lernen zur Verfügung stehen. Idealerweise ergänzt durch eine mehrwöchige bis mehrmonatige Freistellung unmittelbar vor dem Examen. In dieser Phase kannst du dich dann vollumfänglich auf das Examen konzentrieren und bist von der Doppelbelastung Job & Examensvorbereitung befreit.
Die Prüfungsvorbereitung ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Insgesamt kannst du mit allen anfallenden Kosten anbieterunabhängig von einem Gesamtbudget von 10.000 € - 15.000 € im 1. Versuch kalkulieren. Darin enthalten sind neben den Kursgebühren für den Anbieter auch die notwendigen Klausurenkurse, die o.g. Zulassungs- und Prüfungsgebühren, Materialkosten für bspw. Gesetzestexte und deren laufende Aktualisierung durch Ergänzungslieferungen und die Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung.
Bereitest du dich auf einen Wiederholungsversuch vor, kannst du durchschnittlich anbieterunabhängig mit Gesamtkosten zwischen 10.000-12.000 € rechnen.
Worauf es inhaltlich in der Vorbereitung besonders ankommt, verraten wir dir hier:
Fazit
Die Steuerberaterprüfung ist definitiv eine große Herausforderung und nicht zu unterschätzen. Bestehst du das Examen, wirst du dafür aber mit einem lukrativen & spannenden Job belohnt, der dir vielfältige Möglichkeiten bietet.
Eins sei dir aber gesagt:
Mit der richtigen Vorbereitung und dem richtigen Anbieter an deiner Seite wirst es auch du schaffen, das Steuerberaterexamen erfolgreich zu meistern.
Viel Erfolg dabei!
Dein Team der ESH StB-Examensvorbereitung
Fazit
Die Steuerberaterprüfung ist definitiv eine große Herausforderung und nicht zu unterschätzen. Bestehst du das Examen, wirst du dafür aber mit einem lukrativen & spannenden Job belohnt, der dir vielfältige Möglichkeiten bietet.
Eins sei dir aber gesagt:
Mit der richtigen Vorbereitung und dem richtigen Anbieter an deiner Seite wirst es auch du schaffen, das Steuerberaterexamen erfolgreich zu meistern.
Viel Erfolg dabei!
Dein Team der ESH StB-Examensvorbereitung
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Zeitlich ist es uns leider nicht möglich, eine hohe Anzahl an Kunden zu betreuen und gleichzeitig überdurchschnittliche Ergebnisse zu liefern.Unsere Dienstleistung ist stark nachgefragt. Um mit uns zusammenzuarbeiten, ist dafür ein kurzer Informationsaustausch notwendig. In einem kostenfreien Erstgespräch finden wir heraus, welche Strategien sich für deine Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung am besten eignen und welcher Hebel bei dir für den nächsten Durchbruch sorgen wird.