„Systematik schlägt Auswendiglernen"
Unterricht mit den Dozenten der ESH Examensvorbereitung
Im Steuerberaterexamen reicht es nicht, Paragrafen zu kennen.
Entscheidend ist, wie du denkst, prüfst und dein Wissen auf die Klausuren anwendest.
Genau das zeigen dir unsere Dozenten – hier und im Kurs.
Unsere Methodik:
Klar. Systematisch. Examensorientiert.
Unsere Dozenten vermitteln kein isoliertes Wissen, sondern eine Lösungssystematik, die die dich im Examen sicher ans Ziel führt. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Normen zu kennen – sondern die richtigen Fragen zur richtigen Zeit zu stellen.
Systematische Prüfung
statt Paragrafenlisten
Klare Prüfungsreihenfolgen ersetzen reines Auswendiglernen.
Denken wie der Klausurersteller
Typische Fallstricke werden vorab erkannt und vermieden.
Fokus auf
examensrelevante Normen
Keine Gesetzesfriedhöfe, sondern gezielte Schwerpunktsetzung.
Sachverhaltsorientierte Lösungstechnik
Der Sachverhalt steuert die Lösung – nicht umgekehrt.
Worum es geht:
In diesem Ausschnitt erklärt dir unser Dozent, warum der reine Gesetzeswortlaut bei § 8b Abs. 1 KStG nicht zur richtigen Lösung führt. Statt einzelne Absätze isoliert zu lesen, zeigt er die zugrunde liegende Systematik aus drei zwingend zusammengehörenden Prüfungsschritten.
Anhand eines konkreten Beteiligungsbeispiels wird deutlich, warum rechnerisch „richtige“ Ergebnisse im Examen trotzdem falsch sein können.Wer diese Logik verstanden hat, prüft Beteiligungserträge sicher, strukturiert – und genau so, wie es Klausurersteller erwarten.
Typische Klausurfallen
Warum dich der Gesetzeswortlaut allein im Examen in die Irre führt
§ 8b ist keine Einzelnorm – sondern ein System. Dieser Clip zeigt, wie man Beteiligungserträge wirklich richtig prüft.
Komplexe Themen verständlich erklärt
Einbringungsgewinn I oder II? So erkennst du den Unterschied sofort
Einbringungsgewinn I oder II ist kein Ratespiel. Dieser Clip zeigt die klare Logik hinter beiden Tatbeständen.
Worum es geht:
In diesem Ausschnitt erklärt unser Dozent den Unterschied zwischen Einbringungsgewinn I und II nicht über Paragraphen, sondern über die zugrunde liegenden Sachverhalte.
Er zeigt Schritt für Schritt, welcher Vorgang beim Einbringenden und welcher bei der übernehmenden Gesellschaft entscheidend ist – und warum genau das im Examen häufig verwechselt wird.
Wer diese Systematik verstanden hat, erkennt sofort, welcher Einbringungsgewinn einschlägig ist und vermeidet diesen typischen Fehler bei der Auswahl des richtigen Einbringungsgewinns.
Worum es geht:
In diesem Ausschnitt zeigt unser Dozent, warum die DBA-Prüfung nicht mit Artikel 6, 7 oder 10 beginnt, sondern immer mit dem persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich.
Er erklärt Schritt für Schritt, wie man zuerst klärt, für wen und für welche Steuern das Abkommen überhaupt gilt – und warum genau diese Prüfung im Examen regelmäßig wertvolle Fußgängerpunkte bringt. Wer diese Systematik beherrscht, vermeidet einen der häufigsten Fehler bei der DBA-Prüfung und zeigt dem Korrektor gleichzeitig saubere, examensreife Klausurtechnik.
Internationale Bezüge / DBA
DBA richtig prüfen: Warum du nie direkt im Artikel starten darfst
DBA richtig anwenden heißt: erst prüfen, ob das Abkommen gilt – und erst danach, welcher Artikel einschlägig ist.
Denkweise der Klausurersteller
Warum die richtige Struktur mehr Punkte bringt als reines Wissen
Struktur ist kein Formalismus – sie ist das Bewertungskriterium. In diesem Clip siehst du, wie Korrektoren denken und worauf sie wirklich achten.
Worum es geht:
In diesem Ausschnitt erklärt unsere Dozentin, warum Klausuren nicht danach bewertet werden, ob irgendwo das richtige Ergebnis steht, sondern wie strukturiert der Lösungsweg aufgebaut ist.
Er zeigt am Beispiel der Wirksamkeitsprüfung, welche Prüfungspunkte Korrektoren erwarten – selbst dann, wenn der Sachverhalt scheinbar „unproblematisch“ ist.
Wer diese Systematik beherrscht, signalisiert dem Korrektor sofort fachliche Sicherheit und wird deutlich besser bewertet als Kandidaten, die nur auswendig gelerntes Wissen wiedergeben.
Worum es geht:
In diesem Ausschnitt erklärt unser Dozent, warum eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht automatisch steuerfrei gestellt wird, selbst wenn die materiellen Voraussetzungen nach § 8b Abs. 1 S. 1 KStG vorliegen.
Entscheidend ist nicht nur die einzelne Norm, sondern der Sachverhalt insgesamt: Ob der Bescheid der leistenden Gesellschaft noch änderbar ist, entscheidet über die Besteuerung.
Wer diese Feinheit übersieht, wendet § 8b KStG falsch an und verliert im Examen wertvolle Punkte – obwohl das Grundverständnis eigentlich stimmt.
Prüfungslogik & Systematik
Warum "richtig erkannt" im Examen nicht immer ausreicht
Nicht jede verdeckte Gewinnausschüttung führt automatisch zur Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG. Dieser Clip zeigt dir, worauf es zusätzlich ankommt.
Was Teilnehmer besonders schätzen
„Zum ersten Mal habe ich verstanden, warum ich etwas prüfe – nicht nur was.“
Lars, 38
„Die Struktur hat mir im Examen Sicherheit gegeben, selbst bei unbekannten Fällen.“
Sahar, 26
„Man merkt, dass hier aus Sicht des Klausurerstellers erklärt wird.“
Manuel, 43
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Friesenweg 28
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